Gesichert rechtsextrem – und jetzt?

Donnerstag, 20.11.2025, 18:00 Uhr – Gemeindehaus der Ev. Kirchengemeinde

Die AfD ist eine rechtsextreme Partei, die in hohem Maße rassistische, menschenverachtende und demokratiefeindliche Positionen vertritt. Diese Einschätzung zivilgesellschaftlicher Organisationen vertritt mittlerweile auch der Landesverfassungsschutz, der die Partei in diesem Jahr als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft hat.
Während die Partei weiter an Zustimmung gewinnt und insbesondere auf kommunaler Ebene die sogenannte „Brandmauer“ gegen die AfD zunehmend ins Wanken gerät, wird aus verschiedenen politischen Richtungen die Forderung nach einem AfD-Verbot gestellt.
Die Debatte wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie weit darf eine Demokratie gehen, um sich selbst vor ihren Feinden zu schützen? Wann wird aus einem politischen Gegner eine verfassungsfeindliche Bedrohung? Was bedeutet „wehrhafte Demokratie“ im 21. Jahrhundert?

Im Rahmen der Veranstaltung  wollen wir diskutieren, ob ein Verbotsverfahren ein geeignetes Mittel im Kampf gegen den erstarkenden Rechtsextremismus sein kann und welche Chancen und Risiken ein solches Verfahren mit sich bringt.
Als Gäste haben wir dafür eingeladen:

  • Sonja Eichwede (SPD – Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis für Werder (Havel) und stellv. Fraktionsvorsitzende)
  • Felix Jochim (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein)
  • Michèle Winkler (Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.

Moderation: Maica Vierkant (Leiterin der Geschäftsstelle des Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Rassismus)

Donnerstag, 20.11.2025, 18:00 Uhr
Gemeindehaus der Ev. Kirchengemeinde
, Adolf-Damaschke-Straße 9, 14542 Werder (Havel)
Eintritt frei

Eine Veranstaltung des Aktionsbündnis Weltoffenes Werder und des Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Rassismus.

_____

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen. Dazu verweisen wir auf § 6 Versammlungsgesetz.

Zur Artikel-Übersicht